Kursinhalt
gemäß Anlage 7.2 der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin".
Kenntnisse im Strahlenschutz für die Teleradiologie
In der Teleradiologie müssen Ärzte am Ort der technischen Durchführung über die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen.
Diese Kenntnisse gelten als nachgewiesen, wenn der Arzt
- eine Fachkunde in einem Anwendungsgebiet (z. B. Notfalldiagnostik) besitzt
- + eine Einweisung vom Teleradiologen
oder
- einen entsprechenden Kenntniskurs für die Teleradiologie (nach Anlage 7.2 der Fachkunde-Richtlinie) absolviert hat
- + Nachweis einer zweiwöchigen praktischen Erfahrung in dem für die Teleradiologie relevanten Anwendungsgebiet
Kursdauer
8 Unterrichtseinheiten (UE) - davon 4 Stunden theoretische Unterweisung
Thema / Inhalte
- Rahmenbedingungen und Rechtsvorschriften
- Strahlenschutz-Organisation
- Teleradiologiespezifische Komponenten
- Geräte- und Aufnahmetechnik, Datenübertragung
- Arzt am Untersuchungsort (Aufgaben und Pflichten)
- Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
Teilnahmezertifikat
Das Zertifikat erhalten Sie nach erfolgreicher Teilnahme per Post
Termine
Anforderungen und Einschränkungen
Der Kurs ist für alle Teilnehmer |
Kosten
Leistung | Preis | Optional |
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170,00 € | ||
Gesamtsumme |
170,00 € |