Frequently Asked Questions
Wer benötigt die "Kenntnisse im Strahlenschutz"?
Kenntnisse im Strahlenschutz benötigen Arzthelfer/innen, OP-Personal, Tierarzthelfer/innen, aber auch Ärztinnen und Ärzte, die nicht über eine Fachkunde verfügen und unter der Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes ionisierende Strahlen auf Menschen anwenden, wobei unter „Anwendung“ die technische Durchführung und die Befundung zu verstehen sind.
Die Kenntnisse im Strahlenschutz werden von Personen benötigt, die bei Anwendung ionisierender Strahlung technisch mitwirken.
Das können sein
- Ärzte und Zahnärzte, die nicht die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes oder Zahnarztes Röntgenstrahlung anwenden
- Ärzte die in der Teleradiologie am Ort der technischen Durchführung der Untersuchung anwesend sein müssen, insbesondere um die zur Feststellung der rechtfertigenden Indikation erforderlichen Angaben zu ermitteln und an den Teleradiologen weiterzuleiten, sowie den Patienten aufzuklären
- Personen (MTRA, MFA), die unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer Person Untersuchungen oder Behandlungen mit Röntgenstrahlung technisch durchführen (z. B. Bedienung eines C-Bogens während einer OP), ohne über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu verfügen
Wie erwerbe ich die "Kenntnisse im Strahlenschutz"?
Die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz werden für gewöhnlich durch einen theoretischen Teil (Kursbesuch) und einem praktischen Teil im jeweiligen Anwendungsgebiet vor Ort erworben. Zu einigen Kursen haben wir eine entsprechende Anerkennung von der zuständigen Stelle die es ermöglicht, die Kenntnisse mit einer reinen Online-Veranstaltung zu vermitteln.
Folgende Kurse sind für die jeweiligen Personen geeignet:
- Ärzte, die unter Aufsicht Röntgenstrahlung anwenden
- Die Kenntnisse im Strahlenschutz werden durch einen erfolgreich absolviertem Grundkurs erworben.
Bitte beachten Sie, dass einige Kursanbieter NUR den Grundkurs (ohne die Kenntnisse) anbieten. In diesem Fall müssen die Kenntnisse im Strahlenschutz zusätzlich von einem fachkundigen Arzt vor Ort in dem jeweiligen Anwendungsgebiet bestätigt werden!
- Die Kenntnisse im Strahlenschutz werden durch einen erfolgreich absolviertem Grundkurs erworben.
- Ärzte, in der Teleradiologie am Ort der technischen Durchführung
- Theoretischer Teil: Kenntniskurs für die Teleradiologie (8 UE)
Den Teleradiologiekurs bieten wir einmal im Quartal für Krankenhäuser an. Wenn Sie daran Interesse haben, kontaktieren Sie uns! - Praktischer Teil: Kenntnisvermittlung (mind. 2 Wochen) und Bescheinigung von dem Teleradiologen in dem jeweiligen Anwendungsgebiet
- Theoretischer Teil: Kenntniskurs für die Teleradiologie (8 UE)
- Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung (Arzthelfer/innen, OP-Personal)
- in der Röntgendiagnostik: Kenntniskurs im Strahlenschutz für den Funktionsdienst
- in der Nuklearmedizin: Kenntniskurs im Strahlenschutz in der Nuklearmedizin
Wer benötigt die Fachkunde im Strahlenschutz?
Die Fachkunde im Strahlenschutz wird von folgenden Personen benötigt:
- Strahlenschutzverantwortliche, die ohne Strahlenschutzbeauftragte auskommen möchten
- Strahlenschutzbeauftragte
- Ärztinnen und Ärzte, welche die rechtfertigende Indikation zur Anwendung ionisierender Strahlung auf Menschen stellen wollen, die also die Anwendung anordnen („…den Schein unterschreiben…“)
- Arbeitsmediziner, die beruflich strahlenexponierte Personen gemäß StrlSchG bzw. StrlSchV untersuchen („Ermächtigte Ärzte“)
- Personen, die geschäftsmäßig Röntgengeräte warten, prüfen, proben und instand setzen
- Sachverständige
- Tierärztinnen und Tierärzte, die Röntgenstrahlung eigenverantwortlich in der Tierheilkunde anwenden
- Bitte beachten Sie, dass wir keine technischen Strahlenschutzkurse anbieten! Kursanbieter für diesen Bereich finden Sie über den Qualitätsverbund Strahlenschutzkursstätten, bei dem wir Mitglied sind.
Was benötige ich, um die Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben
Die Fachkunde setzt sich zusammen aus praktischer Erfahrung (Sachkunde) und dem Besuch eines oder mehrerer Strahlenschutzkurse. Hier reicht also der Kursbesuch allein nicht aus. Wie viel praktische Erfahrung nachgewiesen werden muss, hängt vom Tätigkeitsfeld und der beruflichen Ausbildung ab und wird in den gültigen Fachkunderichtlinien festgelegt. In der Medizin wird die Sachkundebescheinigung von einer bereits fachkundigen Person, unter dessen Aufsicht und Verantwortung man tätig war, ausgestellt. Die Sachkundezeit beginnt i.d.R. zu zählen, nachdem man die Kenntnisse im Strahlenschutz erworben hat.
Hat man die nöigen Kurse besucht und die Sachkundebescheinigung erhalten, reicht man diese Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein und erhält eine Fachkundebescheinigung. Im medizinischen Bereich schließt sich in einigen Bundesländern noch ein Fachgespräch in der Ärztekammer an.
Zusammengefasst: Strahlenschutzkurs(e) + Sachkunde = Fachkunde
Genaueres ist in den jeweiligen Fachkunde-Richtlinien geregelt, die Sie bei uns unter Downloads finden.
Wo muss ich meine Fachkunde beantragen?
In jedem Bundesland gibt es so genannte „zuständige Stellen“ die für die Erteilung der Fachkunde zuständig sind.
Für Bayern gilt:
Die Erteilung der Fachkunde für Ärzte erfolgt durch die Bayerische Landesärztekammer (E-Mail: info@blaek.de , Internet www.blaek.de).
Müssen spezielle berufliche Ausbildungen vorliegen, um fachkundig zu werden?
Ja, die StrlSchV sieht in §47 als einen „Baustein“ der Fachkunde eine „geeignete Ausbildung“ vor. Das heißt, dass nicht jeder alle Arten der Fachkunde oder Kenntnisse erwerben kann. Zum Erwerb der Kenntnisse im medizinischen Bereich muss beispielsweise zwingend eine abgeschlossene medizinische Ausbildung vorliegen. Zum Erwerb einer Fachkunde, die das Stellen der rechtfertigenden Indikation in der Medizin erlaubt, muss zwingend eine Approbation vorliegen.
Wie beantrage ich meine Fachkunde?
Die Fachkunde im Strahlenschutz beantragen Sie bei der zuständigen Stelle (in Bayern die BLÄK) unter Vorlage von
- den Kursbescheinigungen:
- Grundkurs (inkl. Kenntnisse) im Strahlenschutz
- Spezialkurs im Strahlenschutz
- ggfs. weiter Spezialkurse für die Anwendungsgebiete CT oder Interventionsradiologie
- dem Sachkundezeugnis über das jeweilige Anwendungsgebiet
Einmal fachkundig - immer fachkundig? - Einmal Kenntnisse - immer Kenntnisse?
Sowohl die Kenntnisse, als auch die Fachkunde im Strahlenschutz sind alle 5 Jahre zu aktualisieren. Hierzu bieten wir Ihnen Aktualisierungskurse an.
Mehr Informationen zu den Aktualisierungskursen und welche Sie besuchen müssen, erhalten Sie auf unserer Infoseite zu den Aktualisierungen.
Gilt die vom Kursveranstalter ausgestellte Bescheinigung über die erfolgreiche Kursteilnahme bundesweit?
Ja, sofern es sich um behördlich anerkannte Kurse handelt.
Als Mitglied im Qualitätsverbund Strahlenschutzkursstätten bieten wir solche anerkannten Kurse an.
Besteht bei den Kursen Anwesenheitspflicht?
Ja! Dem Teilnehmer wird nach bestandener Prüfung eine „regelmäßige und erfolgreiche“ Kursteilnahme bescheinigt. „Erfolgreich“ ist die Teilnahme, wenn die Abschlussprüfung bestanden wurde.
Enden die Kurse mit einer Prüfung?
Mit Ausnahme des Kurses zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz für Ärztinnen und Ärzte enden alle Kurse mit einer Erfolgskontrolle. Aus Qualitätsgründen führen wir jedoch auch bei dem Kenntniskurs für Ärzte eine Lernzielkontrolle durch. Überwiegend handelt es sich hierbei um Multiple Choice Fragen.
Sind Kursbescheinigungen unbegrenzt gültig?
Nein. Wenn innerhalb von 5 Jahren nach Absolvieren des bzw. der Kurse keine entsprechende Fachkunde im Strahlenschutz bei der zuständigen Stelle beantragt wird, verlieren die Kursbescheinigungen ihre Gültigkeit.