Wer muss Aktualisierungskurse besuchen?

Alle Personendie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen, müssen entsprechend nach §48 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ihr Strahlenschutzwissen mindestens alle 5 Jahre mittels eines anerkannten Kurses aktualisieren.

Unser Versprechen:

Unsere Kurse sind alle von der zuständigen Behörde anerkannt und deutschlandweit gültig!

Wichtiger Hinweis für die Aktualisierung

Sollten Sie aus diversen Gründen die Frist zur Aktualisierung überschreiten, dann sollten Sie Ihre zuständige Aufsichtsbehörde zum weiteren Vorgehen kontaktieren!

Welchen Aktualisierungskurs muss ich belegen?

Als kleine Hilfe haben wir für Sie die zu aktualisierenden Qualifikationen entsprechend mit dem passenden Kurs verlinkt:

Zielgruppe: Ärzte, MPE und MTRA

Aktualisierung der Fachkunde für den Bereich

Aktualisierung der Kenntnisse in der

(mit jeweils 4 Unterrichtseinheiten)

Zielgruppe: OP- und Assistenzpersonal

Aktualisierung der Kenntnisse in der

(mit jeweils 4 Unterrichtseinheiten)

Zielgruppe: Tiermedizinische Fachangestellte (TFA)

Aktualisierung der Kenntnisse in der

(mit jeweils 4 Unterrichtseinheiten)