Wer muss Aktualisierungskurse besuchen?
Alle Personen, die Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen, müssen entsprechend nach §48 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ihr Strahlenschutzwissen mindestens alle 5 Jahre mittels eines anerkannten Kurses aktualisieren.
Unser Versprechen:
Unsere Kurse sind alle von der zuständigen Behörde anerkannt und deutschlandweit gültig!
Wichtiger Hinweis für die Aktualisierung
- Achten Sie darauf, dass Sie innerhalb der 5-Jahres-Frist bleiben!
- Die Frist zur Aktualisierung wird aufgrund von Mutterschutzzeiten o. ä. NICHT verlängert.
- Die Fachkunde bzw. die Kenntnisse im Strahlenschutz ist eine persönliche Qualifikation. Daher müssen Sie sich selbst um die Aktualisierung kümmern! Oft übernimmt jedoch "die Erinnerung" der Arbeitgeber.
Sollten Sie aus diversen Gründen die Frist zur Aktualisierung überschreiten, dann sollten Sie Ihre zuständige Aufsichtsbehörde zum weiteren Vorgehen kontaktieren!
Welchen Aktualisierungskurs muss ich belegen?
Als kleine Hilfe haben wir für Sie die zu aktualisierenden Qualifikationen entsprechend mit dem passenden Kurs verlinkt:
Zielgruppe: Ärzte, MPE und MTRA
Aktualisierung der Fachkunde für den Bereich
- Röntgendiagnostik
(8 Unterrichtseinheiten) - Strahlentherapie/Nuklearmedizin
(8 Unterrichtseinheiten) oder - alle drei Fachbereiche (Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin)
(12 Unterrichtseinheiten)
Aktualisierung der Kenntnisse in der
- Röntgendiagnostik
- Teleradiologie
(mit jeweils 4 Unterrichtseinheiten)
Zielgruppe: OP- und Assistenzpersonal
Aktualisierung der Kenntnisse in der
(mit jeweils 4 Unterrichtseinheiten)